Mindestvorraussetzung an den Ritter
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Zu Beginn müssen die Ritter durch einen Herold bei der Turnierleitung angemeldet werden. Mittels einer Ritterschlagsurkunde muss der Nachweis erbracht werden, das der anzumeldende Ritter einen Ritterschlag oder eine Schwertleite erhalten haben.

Für Ritter, in deren Heimat es nicht üblich ist das Ritterschlagsurkunden ausgestellt werden ist es alternativ möglich das sie durch eine Urkunde nachweisen können das sie selbst, oder einer Ihrer direkten Vorfahren in den letzten 50 Jahren in einem Turnier angetreten ist und dort als turnierwürdig anerkannt wurde.

Die Ritterschlagsurkunde muss kein von Hand geschriebenes Dokument sein, auch in Word lassen sich mit einigen schönen Schriftarten und einem Pergamentblatt sehr schöne Ergebnisse erzielen. Wir haben zu Eurer Unterstützung einige Beispiele, Textvorlagen und Quellen für Schriftarten gesucht und hier verlinkt.

Aus der Ritterschlagsurkunde sollte folgende Inhalte hervorgehen:
* Name des Urkundeninhabers
* das er den Ritterschlag erhalten hat.
* Name des Urkundenerstellers.


Eine Galerie mit einigen Beispielen: Galerie

Komplexere Textvorlagen für derartige Adelsurkunden (in denen dann auch die jeweiligen Lehensrechte enthalten sind) finden sich hier
---> Textbeispiel im Larpwiki
---> Textbeispiel
---> Textbeispiel einer originaler Urkunde
---> Textbeispiel: Ritterschlagsurkunde Johann von Ahlfeld

Mittelalterliche Schriften für den Computer finden sich auf folgendem Link ---> Klick mich!



Der Hintergrund...

Bei allen mittelalterlichen Turnieren war die "Turnierbürtigkeit" ein wesentliches Kriterium der Helmschau und der vorherigen Anmeldung zum Turnier. Jeder Ritter musste zwingend in einer Abstammungsurkunde nachweisen, dass in seiner Vorfahrenreihe in beiden Zweigen mindestens 2 Generationen ausschließlich Adlige vorhanden waren, also alle Großeltern von Stand waren. Unebenbürtige Ehen, Raubrittertum, Ketzerei, Meineidigkeit etc. waren Kriterien die eine Turnierfähigkeit verhinderten. Die Turnierbürtigkeit wurde durch einen Stammbaum nachgewiesen, der die Wappen und Namen der Vorfahren enthielt und der bei der Helmschau vom Turniergericht geprüft wurde.

Turnierwürdigkeit

Bei uns gilt:
Am Turnier darf teilnehmen wer einen Ritterschlag erhielt. Edelknechte und Adelige die keinen Ritterschlag erhielten können aber unter der Vorraussetzung im Turnier antreten das sie Ihre Turnierwürdigkeit nachweisen können.

Dies kann auf vielfälltige Art und Weise geschehen.


mittels einem Stammbaum, in dem eine Vorfahrenreihe in der die adelige Abstammung bis zu seinen Ur-Großeltern hin belegt ist.

In einer Ritterschlagsurkunde oder einem anderen Schreiben wird dem Ritter, Adeligen oder Edelknecht ausdrücklich das Recht/Privileg verliehen wurde an Turnieren teilnehmen zu können.

Der Ritter, Adelige oder Edelknecht kann durch eine Urkunde nachweisen schon in anderen Turnieren gekämpft zu haben.



Beispiele wären:

Turnierpreise die er vorzeigt

Persönliche Einladungen zu Turnieren

Turnierlisten in denen er aufgeführt wird (siehe Ritter aus Leidenschaft)




Druckbare Version


Ritterschlagsurkunde des Johann von Ahlfeld