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1. Die Allgemeinen Geschäfts- bzw. Teilnahmebedingungen, gelten für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehenden und möglichen Belange.

2. Vertragspartner sind der Teilnehmer und der Kantenland – Förderverein für historisches & fantastisches Laienschauspiel e.V., nachfolgend als Veranstalter bezeichnet.

3. Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen. Für selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine Privathaftpflichtversicherung des Teilnehmers wird von uns vorausgesetzt .

4. Minderjährige Teilnehmer benötigen für die Veranstaltung eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten, sowie eine volljährige Aufsichtsperson für die Betreuung während der Veranstaltung. Die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und die Bestätigung über die Aufsichtsperson sind unmittelbar und binnen sechs Wochen nach der Onlineanmeldung an den Veranstalter zu schicken.

5. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, gespielte Kampfhandlungen, hektische Szenen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, offenes Feuer, geringe Beleuchtung, Reiten und Kämpfen auf Holzpferden, etc.).

6. Der Teilnehmer verpflichtet sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung (insbesondere Waffen und Rüstungsteile) regelmäßig nach Einsatz einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen. Der Teilnehmer ist über die Dauer der Veranstaltung für die Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich.

7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählen dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb der dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von Polsterwaffen oder Rüstungen, die nicht dem üblichen Sicherheitsstandard entsprechen, sowie übermäßiger Alkoholkonsum.

8. Den Anweisungen des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.

9. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Personen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass dem Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebetrages (auch nicht anteilig) zukommt.

10. Schadensersatz wegen Unmöglichkeit, Pflichtverletzung und Verzug, sowie rschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

11. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

12. Alle Rechte - insbesondere die der gewerblichen Vermarktung - an Ton- und Filmaufnahmen sowie Fotografien bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

13. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit einer (auch öffentlichen) Verwertung und Verwendung von Bild- und Tonmaterial einverstanden, das ihn (auch in Teilen) abbildet oder betrifft. Dies gilt räumlich und zeitlich unbegrenzt und insbesondere auch für eine gewerbliche Vermarktung.

14. Aufnahmen solcher Art seitens der Teilnehmer sind dem Veranstalter auf Verlangen zur Verfügung zu stellen und ausschließlich für private Zwecke zulässig.

15. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie an dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

16. Der Teilnehmer darf hochprozentige alkoholische Getränke zu der Veranstaltung grundsätzlich nicht mitbringen. Es sei denn, der Veranstalter gibt hierfür ausdrücklich schriftlich die Erlaubnis.

17. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebetrages von der Veranstaltung auszuschließen.

18. Bei Rücktritt des Teilnehmers nach Vertragsschluss mit dem Veranstalter wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro fällig. Sollte der Teilnehmer eine Ersatzperson als neuen Teilnehmer stellen können, so mindert sich die Bearbeitungsgebühr auf 5 Euro. Ab acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird der Teilnahmebeitrag auch bei Stellung einer Ersatzperson nicht mehr zurückerstattet.

19. Mit der Bestellung eines Bildbandes verpflichtet sich der Teilnehmer zur Abnahme der Ware. Vertragspartner ist hier der Zauberfeder Verlag und nicht der Veranstalter. Alle Vereinbarungen können folglich nur mit dem Zauberfeder Verlag abgesprochen werden.

20. Teilnehmerplätze sind nach Absprache mit dem Veranstalter übertragbar.

21. Die Zahlung des Teilnahmebetrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Der Teilnehmer verpflichtet sich, seinen Teilnahmebetrag rechtzeitig und im Voraus in einer Frist von 4 Wochen nach der Onlineanmeldung zu entrichten. Zahlungen auf der Veranstaltung selbst sind nur nach Absprache möglich.

22. Bei Anmeldung im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.

23. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt werden. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Fax, Email sowie Daten zum dargestellten Charakter umfassen. Diese Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert. Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt. Die Daten des Teilnehmers werden nicht an Dritte weitergegeben.

24. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen, Widerrufe und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Das gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

25. Das Befahren des Geländes und des Parkplatzes mit eigenen Fahrzeugen jeglicher Art geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt hierbei keine Haftung für Beschädigungen durch dem Veranstalter fremde Dritte. Der Parkplatz ist nicht überbewacht. Für Diebstahl wird nicht gehaftet.

26. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der AGB / Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.

27. Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- sowie Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

28. Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung




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