Bei uns darf letztendlich jeder Ritter teilnehmen. Die Turnierwürdigkeit bietet in unserern Augen einen zu schönen Spielansatz um Ihn gänzlich wegzulassen. Um auf den Turniertagen "Turnierwürdig" zu sein müssen die Ritter nur die Anforderungen erfüllen die wir (hier) beschreiben.
Hier haben wir Euch einiges an Hintergrundwissen zum diesem Thema zusammen getragen.
Unehrenhafte Ritter, wie Uneheliche, Ketzer, Gotteslästerer, Kirchen- u. Straßenräuber, Ungehorsame gegen Kaiser od. Lehnsherren, Wortbrüchige, Meineidige, Mörder, Störer öffentlicher Ruhe, Verletzer des Landfriedens, Ehebrecher, unrechtmäßige Fehde ausgesprochen, exkommuniziert wurden, Verrat begingen (Untreue), Handel betreiben, eine Bürgerliche geheirateten oder falsche Dokumente eingereicht hatten wurden von Turnieren ausgeschlossen. Am Turnier durften nur solche Adlige teilnehmen, die zum Ritter geschlagen waren. Diese Abgrenzung richtete sich vor allem gegen Stadtbewohner und Handeltreibende, die, auch wenn sie (nieder-)adliger Herkunft waren, im Allgemeinen nicht an den Ritterturnieren teilnehmen durften.
Die Turnierordnung von Würzburg beispielsweise schloss 1479 alle aus, "die von adl kauffmanschaft treiben als ander kauffleuth, die nit von dem adl seindt" und in der Heidelberger Turnierordnung von 1481 heißt es sogar, "es soll auch keiner, der in den Städten gebürgert ist, zum thurnier zugelassen werden." Die Heilbronner Turnierordnung von 1485 legte dann endgültig fest "Wer aus freien Stücken in einer Stadt wohnt, dort Steuern zahlt und Wache hält, darf nicht zum Turnier zugelassen werden.
Bevor die Ritter zum Turnier zugelassen wurden, mussten sie ihre Turnierhelme samt der Helmzier und ihre Turnierwaffen zur Begutachtung vorlegen. Es wurde geprüft, ob die scharfen Schwerter nicht zu schmal und die für manche Kämpfe vorgeschriebenen stumpfen Waffen auch wirklich turniertauglich waren. Als das bis dahin relativ freie Wappenwesen im 13. Jahrhundert strenger geregelt wurde, nahmen die Turnierrichter auch eine Wappenschau vor.
Sie kontrollierten, ob das Adelswappen auf dem Schild und dem Waffenrock rechtmäßig war. Wer diese Prüfung nicht bestand, durfte am Turnier nicht teilnehmen. In dieser Zeit kam noch die sog. Ahnenprobe hinzu. Von den Turnierbewerbern wurde der Nachweis gefordert, dass sie seit mehreren Generationen dem Adel angehörten. Der geforderte Stammbaum konnte vier und mehr Generationen sowohl in der väterlicher als auch der mütterlichen Erblinie umfassen.
Ahnenproben waren zunächst wichtig für Lehens- und Erbfragen, das Beweisrecht im gerichtlichen Zweikampf, die Aufnahme in adlige Domkapitel usw. Im Spätmittelalter bürgerte sich der Rechtsbrauch ein, auch die Zulassung zu Ritterturnieren, die Mitgliedschaften in Rittergesellschaften usw. von Ahnenproben abhängig zu machen.
Außerdem musste der Bewerber nachweisen, dass er selbst oder seine Vorfahren innerhalb der letzten fünfzig Jahre regelmäßig an Turnieren teilgenommen hatten. Hinter Wappenschau und Ahnenprobe stand der Wunsch des "alten" Ritteradels, die "neuen" Ritter, durch königliche Standeserhebung aufgestiegene Stadtbewohner und Kaufleute (sog. Briefadel), vom Turnier fernzuhalten. Obwohl diese ritterähnlich lebten und über vollständige Turnierharnische verfügten, waren sie als Emporkömmlinge beim Altadel nicht gut angesehen. Man wollte verhindern, dass Neuritter in den Stand der Altritter aufstiegen (Abschließung des Ritterstandes). Als Kaiser Karl IV. (1346-1378) immer häufiger reiche Bürger zu Rittern schlug, erließen die Alt-Ritter zusätzlich Turnierordnungen, um auf diese Weise die Städter von ihren Turnieren auszuschließen.
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